Der Beruf des Podologen / der Podologin zählt zu den medizinischen Heilberufen und ist im Vorfeld des Arztes angesiedelt. Der Podologe / die Podologin führt unter Beachtung der hygienischen Erfordernisse am Fuß selbständig fußpflegerische Behandlungmaßnahmen durch, erkennt eigenständig pathologische Veränderungen oder Symptome von Erkrankungen am Fuß, die ärztliche Behandlung erfordert und führt, gegebenenfalls auf ärztliche Verordnung hin, medizinisch indizierte Behandlungen am Fuß durch.
Die hygienischen Anforderungen werden in einer Podologischen Praxis durch Auflagen der Krankenkassen vorgeschrieben und regelmäßig überprüft. Somit haben Sie einen garantiert hohen Hygienestandard bei jeder Behandlung.
Die Dauer einer Behandlung beträgt normalerweise 30 – 45 Minuten. Um unnötig lange Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns.